UweM. schrieb:
Der Verkäufer muss mit einem CITES-Dokument nachweisen, dass es sich nicht um schützenswerte Pflanzen handelt.
Oder anders ausgedrückt, der Käufer muß mit einem CITES-Dokument belegen das er (Multi-)Hybriden erworben hat.
UweM. schrieb:
Für diese "Ausnahmegenehmigung" ist eine bestimmte Behörde im ausführenden Land zuständig - es zählt nicht dein Hinweis, dass es sich um eine Multihybride (was auch immer das ist - in der von dir genannten VO (EG) finde ich dazu keine Begriffsdefinition.
Ach Uwe, war das so schwer zu erkennen? Mit der Bezeichnung "Multihybride" wollte ich nur unterstreichen, dass nicht mal ein Elternteil einer Hybride eine in der Natur vorkommenden Art bzw. gelistet ist.
UweM. schrieb:
Wie unterscheidest du eine Paphio-Multihybride von einer schützenswerten Paphio-Art - ohne Blüten?) handelt.
Mit diesem Dokument muss eine Einfuhrgenehmigung beim BfA beantragt werden.
Hatte ich nicht auch geschrieben, das die Krux an der Sache der Nachweis ist? Und wieso muß ich mir eine Einfuhrgenehminung erteilen lassen, wenn die Hybride nicht in der Artenliste vorkommt?
UweM. schrieb:
Diese Regelungen sind klar und eindeutig - warum soll sich die Behörde mit dir auf Diskussionen einlassen.
Also wenn ich mich als EU-Bürger an EU Verordnung und Richtlinie halte, dann ist es doch wohl mein Recht auch eine fundierte Stellungnahme seitens der Behörden zu erhalten.
UweM. schrieb:
Im übrigen bist du als Pflanzenempfänger in der Nachweispflicht, dass diese Pflanzen legal importiert worden sind (und nicht die Behörde) - wie soll das ohne CITES-Papier gehen.
Mal überlegen, vielleicht in dem man die Pflanzen nur von registrierten Quellen erwirbt. Quasi wie ein CITES-Zertifizierung für Züchter oder Gärtner. Die ausgetellte Rechnung enthält dann den Hinweis der Zertifizierung incl. der Registriernummer.
Aber jedes Land macht es anders und hierzulande stellt man sich hin und schreibt vor, ordentliche Papiere vorzulegen.
UweM. schrieb:
Mit viel Glück drückt der Zöllner beide Augen zu - oder die Pflanzen werden beschlagnahmt. Dagegen steht dir natürlich der Rechtsweg offen...
....und sollte man doch Recht bekommen sind die Pflanzen eh hinüber.
UweM. schrieb:
Noch ein Wort zur Diskussion über Hybriden:
Im ursprünglichen Wortlaut der CITES Vereinbarungen kam das Wort "Hybriden" gar nicht vor - es sollte nur der Handel mit schützenswerten wildlebenden Arten reguliert werden.
Erst als geschützte Naturformen als Hybriden deklariert worden sind, wurde der Wortlaut des CITES immer wieder an die notwendigen Gegebenheiten angepasst. Diese Anpassungen können erfolgen durch:
Na ja, wohl eher weil sich nicht immer zweifelsfrei festellen ließ ob es tatsächlich eine Hybride ist oder was genau als Hybride zählt. Aber ist letztlich auch zum Nachteil eines Züchters wenn er zufällig eine Kreuzung macht die einer Naturhybride ähnelt. Gruß Norbert