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Orchideen aus dem Ausland

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Christian N
konrad
Pooferatze
*Felix*
Franz
KarMa
UweM.
11 verfasser

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Christian N

Christian N
Moderator

Leni schrieb:Hallo Christian

Alle Kräfte sollten darauf verwendet werden, die wirtschaftlichen Ursachen für die Zerstörung der natürlichen Lebensräume zu beseitigen !

Das sehe ich genauso, nur nochmals, das hat nichts, aber auch garnichts mit einem Handelsabkommen, was Cites ist, zutun. Das ist Aufgabe von Staaten und Staatengemeinschaften und im Endeffekt gehört da der raffgierigen Bestie Marktwirtschaft eine Schranke vorgesetzt, nur wer soll das tun? Wenn selbst bei uns ganz schnell Schutzgebiete zur Bebauung freigegeben werden, wenn die Wirtschaft winkt?

LG

Leni

Hallo Leni,

jetzt sind wir auf dem Punkt.
CITES sind zwar Handelsabkommen aber von Staaten und Staatengemeinschaften beschlossen und umgesetzt. Und dieselben denken gar nicht daran, der "raffgierigen Bestie Marktwirtschaft" Schranken vorzusetzen, für sie hat CITES für Orchideen immer nur eine Alibi-Funktion gehabt, wie die Art und Weise des Zustandekommens und des Handlings immer wieder beweist. Allein der Gedanke überhaupt, durch Menschenhand erzeugte Hybriden unter CITES zu stellen, beweist doch die Ohnmacht, die dahinter steckt.


Gruß
Christian

Leni

Leni
Orchideenfreund

Christian schrieb:
Hallo Leni,

jetzt sind wir auf dem Punkt.
CITES sind zwar Handelsabkommen aber von Staaten und Staatengemeinschaften beschlossen und umgesetzt. Und dieselben denken gar nicht daran, der "raffgierigen Bestie Marktwirtschaft" Schranken vorzusetzen, für sie hat CITES für Orchideen immer nur eine Alibi-Funktion gehabt, wie die Art und Weise des Zustandekommens und des Handlings immer wieder beweist. Allein der Gedanke überhaupt, durch Menschenhand erzeugte Hybriden unter CITES zu stellen, beweist doch die Ohnmacht, die dahinter steckt.


Gruß
Christian
Hallo Christian
Hm, wie soll ich es sagen, ich sehe nicht die Initiatoren des WA Abkommens als die Gleichen an, die Macht und Befugnis haben, in innere Angelegenheiten von Staaten sich einzumischen. Es wäre wünschenswert, es gäbe eine übergeordnete unabhängige Macht, die einschreiten könnte.
Ich sehe kein Problem darin Hybriden auf Cites zu stellen, denn alles andere wäre doch verlogen und nicht normal. Man kann nicht jede Hybride ohne Blüte von einer Naturart unterscheiden und damit muß doch die Hybride unter Cites gestellt werden.
Ich glaube, wir sehen beide das selbe Problem der Umweltzerstörung, nur nehmen wir unterschiedliche Verantwortliche bei den Löffeln. Für mich ist Cites außen vor, für dich ist Cites hauptverantwortlich.
Cites ist keine Organisation, ist kein Staat, ist leblos ist ein Handelsabkommen und nicht anderes wie eine Formel in der Mathematik, so sehe ich das. Für was soll Cites ein Alibbi sein? dafür dass im Schatten von CITES die Standorte zerstört werden und damit die Naturart ausgerottet wird? Das würde sie doch auch, wenn es Cites garnicht gäbe.

LG

Leni

UweM.

UweM.
Fachmoderator Paphiopedilum

Hallo zusammen,

vielleicht hilft an dieser Stelle eine Definition von CITES:

Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora oder

Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

Aus der Historie heraus ist CITES  eine international agierende Organisation, die zum Ziel hat, den internationalen Handel mit Wildtieren und Pflanzen so weit zu regulieren, dass das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet wird.

Weitere Informationen zum "Handelsabkommen" CITES sind im nachfolgenden Link gut zusammengefasst:

[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]

Christian N

Christian N
Moderator

Hallo Leni, Hallo Uwe,


da gibt es wohl ein Mißverständnis.

Mit CITES meine ich das ( und so kenne ich es auch aus dem Sprachgebrauch), womit ich konfrontiert werde, wenn ich Orchideen erwerben oder damit in der Öffentlichkeit agieren möchte.
Das sind gesetzliche Bestimmungen, die von Behörden in Anwendung gebracht werden.
Das Prozedere, wie diese Bestimmungen entstehen, ist mir im wesentlichen bekannt aber über die Durchsetzung entscheiden nun mal die teilnehmenden Staaten und tragen damit die Verantwortung.

Aber es kann ja nicht das Ziel unseres Forums sein, 100 % Übereinstimmung der Meinungen der Orchideenfreunde herzustellen. In diesem Sinne fand ich unsere Diskussion interessant.


Gruß
Christian

NorbertK

NorbertK
Orchideenfreund

Hallo zusammen,

UweM. schrieb:

vielleicht hilft an dieser Stelle eine Definition von CITES:

Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen


Schön das man sich international übereingekommen ist wie gefährdete Arten freilebender Tiere und Pflanzen zu (be)handeln sind. Umgegangen wird damit in den Länder aber sehr unterschiedlich. Für die EU wurde dies in der EG Artenschutz VO 338/97 umgesetzt. Unter den Begriffsbestimmungen des Artikels 2 t) Absatz 2 heißt es dann
Ein Exemplar wird als Exemplar einer in den Anhängen A bis D
aufgeführten Art betrachtet, wenn es sich um ein Tier oder eine Pflanze,
ihre Teile oder aus ihnen gewonnene Erzeugnisse davon handelt, von
der zumindest ein „Elternteil“ einer der aufgeführten Arten angehört. In
Fällen, in denen die „Elternteile“ eines solchen Tieres oder einer
solchen Pflanze Arten angehören, die in verschiedenen Anhängen
aufgeführt sind, oder Arten angehören, von denen nur eine aufgeführt
ist, gelten die Vorschriften des einschränkenderen Anhangs. Im Fall von
Exemplaren von Hybridpflanzen, bei denen ein „Elternteil“ einer Art in
Anhang A angehört, gelten die Vorschriften des einschränkenderen
Anhangs nur, wenn diese Art im Anhang einen diesbezüglichen
Hinweis enthält;

Also alles was Multihybriden sind fällt nicht unter CITES. Die Krux ist aber der Nachweis. Bezieht man die Pflanze von einem Registrierten Züchter/Gärtner sollte es kein Problem sein. Bezieht man aber eine Pflanze aus einem Land/Kontinent der nicht  ihr Naturstandort ist und dazu noch eine Multihybride, wird für viel Geld trotzdem CITES verlangt. Und nicht zu vergessen, dass gegenüber Tieren das fünffache an Pflanzen (40.000 Arten) unter den Artenschutz fallen. Mit dem Klimawandel werden es dann noch mehr werden. Gruß Norbert

niemand

niemand
Orchideenfreund

so eigendlich wollte ich nicht mehr dazu schreiben
nur mal kurz die realitaet und darum geht es im wesentlichen
sprich die handhabung der gesetze.....leni mag da gut erfahrung mit einigen grossen exporteuren haben ,das will ich hier nicht bestreiten ,aber z.b viele kleiner us-amerikanische zuechter verschicken nicht ins ausland

im wesentlichen, also in der praxis geht es darum :
zoellner wissen dass es gesetze fuer bestimmte tiere und pflanzen gibt
nun kommt man mit irgendwas an ... es gibt gesetze aber die zoellner
wissen nicht wie man sie auslegen muss ! Die Auslegung des gesetzes ist deren problem ,also wird erst mal nein gesagt sprich beschlagnahmt
Gesetze muss man auslegen ,aber dazu fehlt meist der intellekt oder die kompetenz    in suedamerika sowieso ......kaum jemand hat eine idee wie man ein gesetz auslegen muss ... darum ,um keinen fehler zu machen sagt man gleich mal NEIN
beamte in suedamerika haben keine ahnung ,in jeder hinsicht ,vor allem keine ahnung fuer was das gesetz gemacht oder einfuehrt wurde
man fuehrt irgendwelche internationalen gesetze ein ,aber keine ahnung
fuer was die taugen sollen und wie auslegen oder warum

klar es gibt leute die exportieren und importieren koennen ,wie ?
ich weiss in etwa ,wie es geht Vitamin B vitamin B und noch mehr ,mit beziehungen bis zum praesidenten vom land

ich hab mir da schon an verschiedenen dingen die zaehne ausgebissen bzw aufgegeben

ich machs mal an einem beispiel fest ...ich wollte eine rassekatze importieren ,in europa gibt es einen tierpass dafuer  
also in bogota nachgefragt ,ueber eine stunde rumgerannt und gefragt
das gesetz hatte ich vorher durchgelesen
die einzige antwort die ich bekam ...exakt den gesetzestext ,aber auf meine frage wie er ausgelegt wird ...also ob sie den europaeischen pass fuer tiere aktzeptieren .....kein antwort
sowas kann dann hier leicht in mehreren tausend euros enden ,wenn die ICA ,so heisst die behoerde ,nicht einsieht dass der pass gueltig ist
dann guckt man dumm aus der waesche wenn man dem tier in bogota ist und die noch mehr zertificade und anderen kram wollen,den man dann nicht beschaffen kann ,zudem kein deutscher tierarzt in der lage ist bescheinigungen auf spanisch zu schreiben


trifft auch fuer menschen zu auch dafuer habe ich ein absolut schlimmes beispiel mit problemen ohne ende ,weil die behoerden nicht wissen wie sie die gesetze auslegen muessen
ein kind von einem freund 16 jahre alt mit deutschem pass und dt. staatsangehoehrigkeit ,aber in kolumbien geboren
man wollten den sohn von dem freund nicht mehr ausreisen lassen
das  MEGA THEATER KANN SICH KAUM EINER VORSTELLEN es ging ueber wochen
selbst ohne korruption und mit gutem willen geht hier fast garnichts
Man Koennte Ja einen Fehler machen



Zuletzt von niemand am 11.02.15 4:54 bearbeitet; insgesamt 9-mal bearbeitet

niemand

niemand
Orchideenfreund

ich wollte hier mal deutschen wein importieren ,ich bin dazu extra umgezogen  nach CALI
nach dem ich dann die bedingungen erfahren  habe ,habe ich aufgegeben
z.b wurde eine urkunde fuer jede sorte wein vom deutschen gesundheitsministerium verlangt ,das dafuer ja garnicht zustaendig ist
aber dann mach der verwaltung hier mal klar dass ,eben dieses dafuer nicht zustaendig ist ...voellig unmoeglich ,da die schon mal nicht verstehen wie das in deutschland funktioniert
aber die bestehen auf dingen die es eben in D. garnicht gibt
bringt man da nicht die  papier wie sie es wollen nicht bei ........geht garnix
blablabal man will diese papier und ohne geht nix
ich will nicht auf die weiteren einzelheiten eingehen ,was noch gefordert wurde und das war sehr viel
vom schmieren habe ich jetzt nicht angefangen weil ich das nicht kann und nicht weiss wie es geht und in dem kleinen masstab hat man da keine chance
da geht es um millionen summen ,dann geht was ,wie ich vom hoerensagen weiss

brauchts noch mehr beispiele fuer die inkompetenz ?? kein problem
ich kann hier leicht ein buch schreiben

SO DAS WAR NUN SCHOEN DIPLOMATISCH AUSGEDRUECKT ,ICH HAETTE ES ABER NOCH GANZ ANDERS SCHREIBEN KOENNEN



Zuletzt von niemand am 11.02.15 4:46 bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet

niemand

niemand
Orchideenfreund

ich will nur mal an die WOK in lyon erinnern
da gabe es kaum pflanzen ,da der frz.Zoll alle pflanzen von aussereuropaeischen ausstellern nicht reingelassen hat
bzw ,viel zu spaet fuer die ausstellung ,als die schon zu ende war
ich habe mich damals mit einigen ausstellern unterhalten ,die waren total verzweifelt ,da fast alle pflanzen zurueckgehalten wurden

UweM.

UweM.
Fachmoderator Paphiopedilum

niemand schrieb:ich will nur mal an die WOK in lyon erinnern
da gabe es kaum pflanzen ,da der frz.Zoll alle pflanzen von aussereuropaeischen ausstellern nicht reingelassen hat

...wenn ich mich recht erinnere, waren in Lyon lediglich zwei Verkaufstände am ersten Ausstellungstag "geschlossen" - da fehlten die hier schon genannten Dokumente für die Pflanzen.

Natürlich war es für mich als Besucher ärgerlich, wenn man das "Objekt der Begierde" vor sich sieht und man es nicht kaufen kann... Laughing

NorbertK

NorbertK
Orchideenfreund

@niemand
es ist nicht nur einfach falsche Auslegungssache. Mein Eindruck war eher, dass hier willkürlich so gehandelt wird, auch bei unseren Behörden und das nicht nur bezüglich CITES sondern auch beim Pflanzenschutz. Für beides gibt es je eine EU Verordnung/Richtlinie, letzteres sollte dann in nationales Recht umgesetzt werden und die BRD tat es mit der Pflanzenbeschauverordnung, welche dann mehr Einschränkungen enthält als es die EU-Richtline hergibt. In nicht EU-Mitgliedländern wird durch gegenseitige Abkommen die EU-Richtline herangezogen, die aber dann auch wieder so ausgelegt wird wie es ihnen gerade passt (heißt, wenn sich damit Geld machen läßt, warum nicht?). Aber eine Hilfestellung von deutschen Behörden, auch wenn sie wissen das es anders ginge, ist nicht zu erwarten. Stattdessen wurde mir dann vorgehalten, dass ich eben ein sehr teures Hobby hätte.
Bei CITES hatte ich mich vorab auch bei der zuständigen Bundesbehörde informiert. Ich wollte aus NZ von einem Züchter Ableger von deren Epiphyllum-Hybriden erwerben. Da es sich um Kakteen handelt bräuchte ich unbedingt eine Einfuhrgenehmigung zu 50,- EUR, wurde mir mitgeteilt. Als ich aber auf die in meinem Vorherigen Post genannte Textstelle der EU-Vordnung aufmersam machte war hinterher schweigen im Wald.

Das wild lebende Tiere und Pflanzen geschützt werden müssen ist wohl selbstverständlich, genauso wie die Verschleppung von Schadorganismen verhindert werden muß. Nur wie man das macht, scheint in meinen Augen nicht immer Zielführend zu sein und benachteiligt auch unverhältnismäßig jeden der nur gelegentlich mal etwas aus dem Ausland erwerben möchte, dass künstlich vermehrt wurde. Gruß Norbert

UweM.

UweM.
Fachmoderator Paphiopedilum

Es kommt eben immer auf die Sichtweise des Betrachters an:

was die eine Seite als Behördenwillkür ansieht, betrachtet die "andere" Seite als Durchsetzung bestehender Gesetze und Regelungen...


NorbertK schrieb:
Bei CITES hatte ich mich vorab auch bei der zuständigen Bundesbehörde informiert. Ich wollte aus NZ von einem Züchter Ableger von deren Epiphyllum-Hybriden erwerben. Da es sich um Kakteen handelt bräuchte ich unbedingt eine Einfuhrgenehmigung zu 50,- EUR, wurde mir mitgeteilt. Als ich aber auf die in meinem Vorherigen Post genannte Textstelle der EU-Vordnung aufmersam machte war hinterher schweigen im Wald.

Offensichtlich hast du die bisherigen Beiträge nicht sorgfältig gelesen:

Der Verkäufer muss mit einem CITES-Dokument nachweisen, dass es sich nicht um schützenswerte Pflanzen handelt. Für diese "Ausnahmegenehmigung" ist eine bestimmte Behörde im ausführenden Land zuständig - es zählt nicht dein Hinweis, dass es sich um eine Multihybride (was auch immer das ist - in der von dir genannten VO (EG) finde ich dazu keine Begriffsdefinition. Wie unterscheidest du eine Paphio-Multihybride von einer schützenswerten Paphio-Art - ohne Blüten?) handelt.
Mit diesem Dokument muss eine Einfuhrgenehmigung beim BfA beantragt werden.

Diese Regelungen sind klar und eindeutig - warum soll sich die Behörde mit dir auf Diskussionen einlassen.

Im übrigen bist du als Pflanzenempfänger in der Nachweispflicht, dass diese Pflanzen legal importiert worden sind (und nicht die Behörde) - wie soll das ohne CITES-Papier gehen.
Mit viel Glück drückt der Zöllner beide Augen zu - oder die Pflanzen werden beschlagnahmt. Dagegen steht dir natürlich der Rechtsweg offen...

Noch ein Wort zur Diskussion über Hybriden:

Im ursprünglichen Wortlaut der CITES Vereinbarungen kam das Wort "Hybriden" gar nicht vor - es sollte nur der Handel mit schützenswerten wildlebenden Arten reguliert werden.

Erst als geschützte Naturformen als Hybriden deklariert worden sind, wurde der Wortlaut des CITES immer wieder an die notwendigen Gegebenheiten angepasst. Diese Anpassungen können erfolgen durch:

- CITES Gremium
- EU Gremien
- jeweilige Land

niemand

niemand
Orchideenfreund

ich komm mal etwas vom thema ab um mal den wahnsinn neuerschaffener  Monsterbuerokratie aufzuzeigen

offenbar ist es so ,dass die laender der dritten welt (gezwungen ?? )
umweltschutzbehoerden schaffen und das ohne jede form von sinn und verstand ,sowas wird ja dann oft auf internationalen konferenzen beschlossen oft verpflichtend

der wahnsinn geht hier in der zwischenzeit so weit ,dass man um ein pferde oder auch orchideen und andere pflanzen auch nur ein paar kilometer zu transportieren eine teuere genehmigung braucht die zudem oft ewig braucht um sie zu bekommen ,zudem die rennerei auf die behoerde und das papiere ausfuellen
z.b um auf eine ausstellung pflanzen  zu bringen ,braucht es extra diese genehmigung plus papiere
zum zweck der kontrolle gibt es alle paar kilometer kontrollposten ,so dass es reichlich aerger geben kann wenn man erwischt wird
natuerlich schafft das reichlich viele posten fuer beamte und polizei

was ich hier beschreibe ist leider kein aprilscherz

NorbertK

NorbertK
Orchideenfreund

UweM. schrieb:
Der Verkäufer muss mit einem CITES-Dokument nachweisen, dass es sich nicht um schützenswerte Pflanzen handelt.

Oder anders ausgedrückt, der Käufer muß mit einem CITES-Dokument belegen das er (Multi-)Hybriden erworben hat.

UweM. schrieb:
Für diese "Ausnahmegenehmigung" ist eine bestimmte Behörde im ausführenden Land zuständig - es zählt nicht dein Hinweis, dass es sich um eine Multihybride (was auch immer das ist - in der von dir genannten VO (EG) finde ich dazu keine Begriffsdefinition.

Ach Uwe, war das so schwer zu erkennen? Mit der Bezeichnung "Multihybride" wollte ich nur unterstreichen, dass nicht mal ein Elternteil einer Hybride eine in der Natur vorkommenden Art bzw. gelistet ist.

UweM. schrieb:
Wie unterscheidest du eine Paphio-Multihybride von einer schützenswerten Paphio-Art - ohne Blüten?) handelt.
Mit diesem Dokument muss eine Einfuhrgenehmigung beim BfA beantragt werden.

Hatte ich nicht auch geschrieben, das die Krux an der Sache der Nachweis ist? Und wieso muß ich mir eine Einfuhrgenehminung erteilen lassen, wenn die Hybride nicht in der Artenliste vorkommt?

UweM. schrieb:
Diese Regelungen sind klar und eindeutig - warum soll sich die Behörde mit dir auf Diskussionen einlassen.

Also wenn ich mich als EU-Bürger an EU Verordnung und Richtlinie halte, dann ist es doch wohl mein Recht auch eine fundierte Stellungnahme seitens der Behörden zu erhalten.

UweM. schrieb:
Im übrigen bist du als Pflanzenempfänger in der Nachweispflicht, dass diese Pflanzen legal importiert worden sind (und nicht die Behörde) - wie soll das ohne CITES-Papier gehen.
Mal überlegen, vielleicht in dem man die Pflanzen nur von registrierten Quellen erwirbt. Quasi wie ein CITES-Zertifizierung für Züchter oder Gärtner. Die ausgetellte Rechnung enthält dann den Hinweis der Zertifizierung incl. der Registriernummer.
Aber jedes Land macht es anders und hierzulande stellt man sich hin und schreibt vor, ordentliche Papiere vorzulegen.

UweM. schrieb:
Mit viel Glück drückt der Zöllner beide Augen zu - oder die Pflanzen werden beschlagnahmt. Dagegen steht dir natürlich der Rechtsweg offen...
....und sollte man doch Recht bekommen sind die Pflanzen eh hinüber.

UweM. schrieb:
Noch ein Wort zur Diskussion über Hybriden:

Im ursprünglichen Wortlaut der CITES Vereinbarungen kam das Wort "Hybriden" gar nicht vor - es sollte nur der Handel mit schützenswerten wildlebenden Arten reguliert werden.

Erst als geschützte Naturformen als Hybriden deklariert worden sind, wurde der Wortlaut des CITES immer wieder an die notwendigen Gegebenheiten angepasst. Diese Anpassungen können erfolgen durch:
Na ja, wohl eher weil sich nicht immer zweifelsfrei festellen ließ ob es tatsächlich eine Hybride ist oder was genau als Hybride zählt. Aber ist letztlich auch zum Nachteil eines Züchters wenn er zufällig eine Kreuzung macht die einer Naturhybride ähnelt.   Gruß Norbert

UweM.

UweM.
Fachmoderator Paphiopedilum

NorbertK schrieb:
Quasi wie ein CITES-Zertifizierung für Züchter oder Gärtner.

--> genau das ist CITES: der Züchter oder Händler muss nachweisen, dass die Orchideen legale Naturformen oder Hybriden sind (z.B. über ein Zuchtbuch oder Einkaufsrechnungen mit CITES Dokument)


NorbertK schrieb:
Die ausgetellte Rechnung enthält dann den Hinweis der Zertifizierung incl. der Registriernummer.

--> nein - das CITES Dokument ist der Nachweis und nicht die ausgestellte Rechnung


NorbertK schrieb:
Aber jedes Land macht es anders und hierzulande stellt man sich hin und schreibt vor, ordentliche Papiere vorzulegen.

--> nein - dafür gibt es ja die CITES Vereinbarungen, die die meisten Länder übernommen haben...

darüber hinaus kann jedes Land noch weitergehende Regelungen aber auch Handelserleichterungen (z.B. im EU Raum - vgl. Schengener Abkommen) treffen


Nun dürften aber auch alles zum Thema CITES gesagt worden sein...

NorbertK

NorbertK
Orchideenfreund

@UweM.
Und du bist der Ansicht das der Züchter immer ein grund ehrlicher Mensch ist? Der hat nur den Vorteil das er viele Pflanzen hat. Ob das Zuchtbuch und die dazu gehörigen Pflanzen so akribisch unter die Lupe genommen werden kann ich mir beim besten willen nicht in jedem Fall vorstellen.
Für einen Touristen der sich aus dem Ausland eine Pflanze (sofern sie vermeindlich geschütz sein könnte) mitnehmen will, kann es eine kostspielige Sache werden, das xfache des eigentlichen Pflanzenwertes. Selbst wenn alle Papiere vorhanden sind wird im Zielland überprüft ob die Dokumente Gültigkeit haben und/oder wahrheitsgemäße Angaben enthalten. Der Handel kleiner Mengen an Pflanzen wird somit fast unmöglich und nur die großen Impoteure beherrschen den Markt. Da darf man sich nicht wundern wenn die Leute das Risiko nicht scheuen.

Die zuständige Behörde hat festzustellen, ob es sich bei dem Tier oder der Pflanze
um eine geschützte Art handelt. Die Nachweispflicht des Betroffenen nach § 46
BNatSchG greift hier nicht. Doch haben die Zollbehörde oder die zuständige Lan-
desbehörde bei Verdachtsmomenten die Möglichkeit der Vorgehensweise nach § 51
Abs. 1 BNatSchG (für die Landesbehörden i.V.m. § 47 Satz 2 BNatSchG). Bei Zwei-
feln darüber, ob Tiere oder Pflanzen zubesonders geschützten Arten oder Populatio-
nen gehören, kann vom Verfügungsberechtigten (Eigentümer bzw. jeder, der befugt
ist, über die Sache durch Rechtsgeschäft wirksam zu verfügen) die Vorlage einer
Bescheinigung darüber verlangt werden, dass die Tiere oder Pflanzen nicht zu den
besonders geschützten Arten oder Populationen gehören. Eine solche Bescheinigung
kann z.B. bei den vom BMU anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder Stel-
len eingeholt werden (siehe Kap. 2.6).

UweM.

UweM.
Fachmoderator Paphiopedilum

@NorbertK:

"mein künftiges Schweigen im Walde" ist nicht so zu interpretieren, dass mir die Argumente ausgehen...

Offensichtlich willst du die bestehenden Gesetze und Regelungen zum CITES nicht verstehen oder akzeptieren... - und da ist eine weitere Diskussion aus meiner Sicht völlig sinnlos.

NorbertK

NorbertK
Orchideenfreund

@UweM.
Du meinst ich sauge es mir aus den Fingern? Der zweite Absatz ist der Wortlaut aus [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können].
Also Nachweispflicht erst dann, wenn wenn sich meinetwegen der Zoll querstellt und das ist leicht möglich.
Erkennst Du jetzt die Schwierigkeiten die sich daraus ergeben für jeden Einzelnen? Eigentlich ist es eher ein freiwilliger Zwang dafür zu sorgen auch CITES-Belege beizulegen um nicht beim Zoll hängen zu bleiben.
Schöne Grüße Norbert

Wodka

Wodka
Orchideenfreund

UweM. schrieb:
niemand schrieb:

...wenn ich mich recht erinnere, waren in Lyon lediglich zwei Verkaufstände am ersten Ausstellungstag "geschlossen" - da fehlten die hier schon genannten Dokumente für die Pflanzen.

Es gab geschlossene Stände, die nie aufmachten (Madagaskar, Kolumbien) weil die Papiere vorlagen aber nicht anerkannt waren und Stände, die einen unglaublichen Streß durch Kontrollen und temporäre Schließungen hatten (zB Purification, Eurogreen) Beschlagnahmte Pflanzen gab es reichlich, die alle in französische Gärtnereien in Verwahrung gegeben wurden, bis die Papiere nachgereicht werden, was nie passiert ist. Für viele ein Desaster. Frankreich ist das sehr restriktiv, bis heute.

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