niemand schrieb:hallo
CITES fuer hybriden ist voellig absurd
Hallo Niemand
Uwe hat es sehr gut dargelegt, warum Hybriden teilweise auch mit Cites belegt sind.
der einfachste Grund ist einfach der, dass viele Hybriden im nicht blühenden Zustand NICHT ( So Niemand, jetzt versuche einfach dieses Wort zu verstehen) von Naturarten zu unterscheiden sind. Damit wäre, wenn Hybriden dem CITES entzogen wären, dem Betrug mit Naturarten Tür und Tor geöffnet.
So, Lieber Niemand, wie kommst du eigentlich darauf, dass Hybriden per se Cites geführt werden müssen?
Cites Konferenz in Singapore sage ich nur dazu! Dort wurden die Bedingungen festgelegt, wie Hybriden OHNE Cites gehandelt werden dürfen. Es betrifft die Hybriden der Gattung Phalaenopsis, Dendrobium, Vanda und Cattleya.
Es wird auf die Vorlage artenschutzrechtlicher Dokumente verzichtet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Exemplare leicht als künstlich vermehrt erkennbar sind und keinerlei Anzeichen zeigen, die auf Ursprung in der freien Natur schließen lassen (z.B. mechanische Beschädigungen oder starke Dehydrierung durch die Entnahme, ungleichmäßigen Wuchs oder unterschiedliche Größe und Form innerhalb des Taxons und einer Warensendung, Blätter mit Algenbewuchs oder anderen Organismen oder Schädigung durch Insekten oder andere Schädlinge)
und
- wenn sie im nichtblühenden Zustand versendet werden, müssen die Exemplare in Warensendungen gehandelt werden, die aus individuellen Verpackungen bestehen (Kartons, Schachteln, Kisten oder individuellen Einlegeböden) jede mit 20 oder mehr Pflanzen desselben Hybrids; die Pflanzen innerhalb einer Verpackungseinheit müssen ein hohes Maß einheitlicher Erscheinungsform und Gesundheit zeigen und die Warensendung muss von Dokumenten, wie einer Warenrechnung begleitet werden, aus denen die Zahl der Pflanzen jedes Hybrids deutlich hervorgeht
oder
- wenn sie im blühenden Zustand versendet werden (mit mindestens einer voll aufgeblühten Blüte pro Exemplar) ist keine Mindestzahl von Exemplaren je Warensendung erforderlich, aber die Exemplare müssen professionell für den kommerziellen Einzelhandel vorbereitet sein (mit gedruckten Etiketten gekennzeichnet oder in Verpackungen mit Aufdruck verpackt sein, welche den Namen des Hybrids und das Land, in dem die Pflanze zuletzt bearbeitet wurde aufweisen). Dies hat leicht sichtbar zu sein und eine einfache Überprüfung zu ermöglichen.
Pflanzen, die die Bedingungen für die Ausnahme nicht klar erfüllen, müssen von entsprechenden CITES-Dokumenten begleitet sein!
So, lieber Niemand, jetzt korrigiere bitte deine Annahme, Hybrdiden bräuchten immer Cites und korrigiere bitte auch deine Annahme der Absurdität, denn es ist am wenigsten absurd, dass windige Südamerikaner ganz schnell einer Naturart ein Hybridetikett anheften würden, wenn sie dadurch Vorteile erlangen würden.
Und an jeden hier: CITES ist ein Handelsabkommen, es regelt, wie Arten der Washingtoner Artenschutzliste wie gehandelt werden dürfen.
Artenschutz vor Ort hat mit Cites nichts, aber auch nichts zu tun, es obliegt den Staaten selbst. So betrüblich es auch ist, dass man gefällte Bäume nicht abgrasen kann, außer Niemand und seine Cattleyas quadricolors mit wieviel sagtest du, 300 Exemplaren.
Diese Diskussion wird in jedem Forum geführt, in der Regel liegen Unkenntnisse vor und man argumentiert aus einer Meinung heraus" die auf Gehörtes" baut, dass allerdings falsch ist.
LG
Leni