der Züchter meldet seine Kreuzung bei der RHS an. Dabei sind beide Eltern mit Bild zu nennen und dann auch noch Bildmaterial von Blüten von 5 (?) Nachkommen. Früher mußte auch noch ein Herbarmaterial von einem Nachkommen mit angeliefert werden.
Die RHS prüft, ob der gewünschte Name für die Kreuzung schon angemeldet worden ist. Wenn nicht, kann der Name der "neuen" Kreuzung gegen eine Gebühr registriert werden.
Die registrieten Namen sind dann jährlich in der "Sanders List" veröffentlich worden... später dann nur noch Online auf den Seiten der RHS.
Schaut man jetzt in der Sanders List nach, ist unter dem Namen Paphiopedilum Maudiae nur die Kreuzung zwischen dem Paph. callosum var. sanderae mit Paph. lawrenceanum var. hyeanum gelistet.
Ob die Kreuzung Paph. Maudiae x Paph. Maudiae bei der RHS angemeldet worden ist, weiß ich nicht.
Ich meine mich daran zu erinnern, dass in den 90er Jahren zwei Paph. Maudiae miteinander gekreuzt worden sind und die Nachkommen wesentlich kleinere Blüten hatten - aber ganz sicher bin ich mir nicht.
Wenn diese Kreuzung zweier Paph. Maudiaes noch nicht bei der RHS angemeldet worden ist, gibt es für das Etikett zwei Möglichkeiten:
Paph. Maudiae x self
Paph. Maudiae x Paph. Maudiae
oder (gilt wahrscheinlich für die meisten Pflanzen)
Paph. Maudiae Hybride --> solange man die Herkunft der Pflanze bzw. deren Eltern nicht kennt